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Allgemeine Geschäftsbedingungen

​

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nach bestem Wissen aus dem Französischen übersetzt. Im Falle sprachlicher Interpretationsspielräume ist die Fassung in französischer Sprache bindend.

 

1. Vermieter und Mieter

 

Vermieter der Unterkunft ist Markus Harnau, wohnhaft Prenzlauer Allee 15 in 10405 Berlin, nachfolgend Vermieter genannt.

 

Mieter der Unterkunft ist die Person, deren Name in der Reservierungsbestätigung erscheint, nachfolgend Mieter genannt.

 

Vermieter und Mieter erklären sich mit den folgenden Geschäftsbedingungen einverstanden. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die in der Reservierungsbestätigung genannten Bedingungen bilden zusammen einen Mietvertrag für Ferienunterkünfte (contrat de location meublée saisonnière).

 

2. Unterkunft

 

Der Vermieter vermietet an den Mieter die folgende Ferienunterkunft:

 

Villa „provence living“, 338 avenue Dame Sirmonde, 84220 Roussillon, Frankreich

 

Je nach Reservierung und wie in der Reservierungsbestätigung angegeben mietet der Mieter entweder die komplette Villa für maximal 10 Personen oder nur die Haupteinheit der Villa für maximal 6 Personen.

 

Die detaillierte Beschreibung der Villa sowie ihrer Ausstattung ist auf der Webseite www.provence-living.fr einzusehen.

 

3. Art des Mietverhältnisses

 

Vermieter und Mieter erklären, dass durch den vorliegenden Mietvertrag kein Mietverhältnis geschlossen wird, das eine Nutzung der Unterkunft zu dauerhaften Wohnzwecken (Haupt- oder Zweitwohnsitz) oder zu einer gewerblichen Nutzung vorsieht. Er handelt sich bei der Unterkunft um eine möblierte Ferienunterkunft, deren Nutzung nur im Rahmen eines Urlaubs gestattet ist.

 

Vermieter und Mieter stimmen darin überein, dass sich ihre jeweiligen Verpflichtungen und Rechte aus den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben und, soweit darin nicht geregelt, aus den Bestimmungen des französischen Rechts über die Vermietung von temporären Ferienunterkünften.

 

4. Mietdauer, Anreise und Abreise

 

Die Mietdauer ist in der Reservierungsbestätigung festgelegt. Der Mietvertrag beginnt mit der Ankunft des Mieters am ersten Tag des Mietverhältnisses und endet mit der Abfahrt des Mieters am letzten Tag des Mietverhältnisses.

 

Das Mietverhältnis endet automatisch mit dem letzten Tag der Mietdauer, ohne dass es einer ausdrücklichen Kündigung bedarf. Es kann nicht ohne ausdrückliche schriftliche Bestätigung durch den Vermieter verlängert werden. Der Mieter verpflichtet sich ausdrücklich, die Unterkunft am letzten Tag des Mietverhältnisses zu räumen.

 

Soweit nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Anreise des Mieters (Check-in) zwischen 17:00 und 18:00 am ersten Tag des Mietverhältnisses. Im Falle einer verspäteten Anreise hat der Vermieter das Recht, den Check-in auf den nächsten Tag um 10:00 Uhr zu verschieben, ohne dass daraus für den Mieter irgendwelche Schadenersatz- oder Erstattungsansprüche erwachsen.

 

Die Abreise des Mieters hat bis 10:00 Uhr am letzten Tag des Mietverhältnisses zu erfolgen. Sollte der Mieter früher abreisen, entstehen dadurch für ihn keine Erstattungsansprüche gegenüber dem Vermieter.

 

5. Mietpreis und Nebenkosten

 

Der fällige Mietpreis ist in der Reservierungsbestätigung angegeben. Er bezieht sich auf die gesamte Mietzeit und die maximal angegebene Belegung.

 

Der Mietpreis gilt inklusive Endreinigung, Bettwäsche, Handtücher, Strom, Wasser, Heizung, Parkplatz und Internet.

 

6. Reservierung und Anzahlung

 

Mit Abschluss einer Reservierung verpflichtet sich der Mieter, sofort eine Anzahlung in Höhe von 25% der Gesamtmiete zu leisten. Die Bezahlung der Anzahlung ist Voraussetzung dafür, dass die Reservierung vom Vermieter final bestätigt wird.

 

7. Restzahlung des Mietpreises

 

Der restliche Mietpreis (Gesamtmiete minus Anzahlung) ist spätestens 8 Wochen vor Anreise zu entrichten. Der Vermieter bestätigt dem Mieter den Eingang der Zahlung.

 

8. Kaution

 

Der Mieter ist verpflichtet, beim Vermieter eine Kaution in Höhe von 500 € zu hinterlegen. Sie dient als Sicherheit für mögliche Beschädigungen der Unterkunft, Möbel und Ausstattungsgegenstände durch den Mieter sowie dem Ersatz von verlorenen Schlüsseln und Gegenständen.

 

Die Kaution ist spätestens 8 Wochen vor Anreise zu hinterlegen. Der Vermieter bestätigt dem Mieter den Eingang der Zahlung.

 

Die Kaution wird dem Mieter spätestens 4 Wochen nach Abreise zurückgezahlt. Sollten Beschädigungen an der Unterkunft, den Möbeln oder Ausstattungsgegenstände durch den Mieter entstanden oder der Ersatz von verlorenen Schlüsseln und Gegenständen notwendig sein, wird die zurückzuzahlende Summe um den angefallenen Schadensbetrag gekürzt.

 

9. Stornierung

 

Die Anzahlung wird im Falle einer Stornierung nicht zurückerstattet. Rechtlich hat sie den Status einer Reservierungsgebühr. Ansonsten kann ein Aufenthalt bis 8 Wochen vor Anreise storniert werden. Danach werden 50% des Mietpreises als Stornierungskosten fällig. Erfolgt die Stornierung 4 Wochen vor Anreise, ist der komplette Mietpreis fällig.

 

10. Übertragung und Untervermietung

 

Der Mietvertrag wird zwischen dem Vermieter und dem in der Reservierungsbestätigung genannten Mieter geschlossen. Jede Übertragung auf einen anderen Mieter, jede komplette oder teilweise Untervermietung sowie jede kostenlose Überlassung der Unterkunft an einen Dritten sind strengstens verboten.

 

11. Zustand und Inventar

 

Eine Zustandsaufnahme der Unterkunft und eine Inventarisierung der Ausstattung werden vor und nach Mietbeginn durchgeführt. Sollte beides durch den Vermieter ohne Anwesenheit des Mieters erfolgen, hat der Mieter 48 Stunden Zeit, der Zustandsaufnahme und der Inventarisierung zu widersprechen. Erfolgt innerhalb dieser Frist kein Widerspruch durch den Mieter, gelten die Zustandsaufnahme und Inventarisierung als akzeptiert.

 

12. Belegung (maximale Personenzahl)

 

Die Villa darf unter keinen Umständen von einer höheren Personenzahl als wie in der Reservierungsbestätigung bestätigt bewohnt werden. Verstößt der Mieter gegen diese Vorgabe, kann der Vermieter dem Mieter den Zugang zur Unterkunft verwehren oder die zusätzlichen Personen anteilig für den gesamten Mietzeitraum in Rechnung stellen, egal wie lange die zusätzlichen Personen tatsächlich vor Ort waren.

 

13. Pflichten des Mieters

 

Der Mieter ist angehalten, die Unterkunft nebst Inventar in einem ordentlichen Zustand zu halten sowie sorgfältig und pfleglich zu behandeln. Dem Mieter ist bewusst, dass er die Unterkunft nur zu Urlaubszwecken bewohnen darf. Dies war unabdingbare Voraussetzung für den Mietvertrag. Jegliche gewerbliche und professionelle Aktivitäten sind untersagt. Das Abhalten von Veranstaltungen und Feiern etwa Hochzeiten, Geburtstagen etc. ist nicht erlaubt. Auf dem Grundstück der Unterkunft dürfen keine Zelte oder andere temporäre Unterkünfte aufgebaut und keine Wohnwagen abgestellt werden.

 

Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass von ihm und den in der Unterkunft anwesenden Personen keine Störungen für die Nachbarschaft ausgehen.

 

Dem Mieter ist untersagt, die Ferienunterkunft umzuräumen, große Möbelstücke zu verschieben oder zu zweckentfremden sowie Dekorationsgegenstände umzudekorieren. Die Nutzung von Möbeln aus dem Inneren der Unterkunft unter freiem Himmel ist verboten. Dies gilt auch für die Terrassen.

 

Der Mieter respektiert das absolute Rauchverbot in der Unterkunft. Bei Verstößen dagegen wird ein Strafgeld in Höhe von 250 € fällig.

 

Der Mieter muss dafür sorgen, dass bei Abwesenheit alle Fenster und Türen verschlossen sind.

 

Der Mieter darf ohne vorige schriftliche Zustimmung des Vermieters kein Haustier in die Unterkunft mitnehmen. Sollte die Mitnahme eines Haustiers durch den Vermieter erlaubt worden sein, hat der Mieter dafür zu sorgen, dass die Unterkunft durch das Haustier nicht in Mitleidenschaft gezogen wird und dass von dem Haustier keine Störung der Nachbarschaft ausgeht.

 

Der Vermieter hat das Recht, die Unterkunft während des Aufenthalts des Mieters persönlich zu besuchen bzw. durch eine von ihm beauftragte Person besuchen zu lassen. Der Mieter hat darüber hinaus dem Gärtner, der Reinigungskraft sowie dem Schwimmbadtechniker Zugang zu gewähren, damit diese ihre vertraglichen Pflichten (insbesondere das Mähen des Rasens, das Bewässern des Gartens sowie das Reinigen des Schwimmbades) erfüllen können. Verweigert der Mieter den Zugang, wird eine Strafgeld von 100 € fällig, das automatisch von der Mietkaution abgezogen wird.

 

Dem Mieter ist jegliche Manipulation der Schwimmbadtechnik, der automatischen Gartenbewässerung und anderen technischen Anlagen untersagt.

 

Der Mieter muss während seines Aufenthalts Reparaturarbeiten, die wegen ihrer Dringlichkeit nicht verschoben werden können, gewähren lassen.

 

Die Reinigung am Ende des Aufenthalts ist im Mietpreis enthalten. Dies entbindet den Mieter jedoch nicht von seiner Verpflichtung, die Unterkunft am Ende der Mietzeit in einem aufgeräumten und ordentlichen Zustand an den Vermieter zu übergeben. Sollte sich die Unterkunft am Ende der Mietzeit in einem außergewöhnlich dreckigen Zustand befinden, kann der Vermieter dem Mieter zusätzliche Kosten für die Reinigung in Rechnung stellen.

 

Der Mieter haftet für alle Schäden, die während seines Aufenthalts durch ihn oder die in der Unterkunft anwesenden Personen verursacht wurden, es sei denn, er kann beweisen, weder er noch die in der Unterkunft anwesenden Personen seien für den Schaden verantwortlich. Alle Schäden während des Aufenthalts sind ungefragt mitzuteilen.

 

Der Mieter kann keinen Schadenersatzanspruch gegen den Vermieter stellen, sollte es während seines Aufenthalts zu einem Diebstahl oder einer Beschädigung der Unterkunft kommen.

 

14. Pflichten des Vermieters

 

Der Vermieter ist verpflichtet, die Unterkunft in einem ordnungsgemäßen und nutzbaren Zustand an den Mieter zu übergeben. Dies schließt die Funktionsfähigkeit aller Geräte ein.

 

Der Vermieter verpflichtet sich, außer in Notfällen keine Bauarbeiten während des Aufenthalts des Mieters in der Unterkunft oder auf dem Grundstück der Unterkunft durchzuführen bzw. durchführen zu lassen.

 

15. Versicherung

 

Der Vermieter empfiehlt dem Mieter, sich gegen von ihm zu verantwortenden Schäden (Feuer, Wasserschäden etc.) mit einer Versicherung bei einer allgemein anerkannten Versicherungsgesellschaft abzusichern.

 

16. Pool

 

Der Pool der Unterkunft ist mit einer Abdeckung ausgestattet. Trotz dieser Vorsichtsmaßnahme bleibt das Ertrinken eine reelle Gefahr, da Kinder, die nicht schwimmen können, in wenigen Sekunden untergehen. Der Mieter ist sich bewusst, dass die Benutzung des Pools auf eigenes Risiko erfolgt. Der Mieter verpflichtet sich, Minderjährige im Pool oder in der Nähe des Pools zu beaufsichtigen. Der Mieter verpflichtet sich, alles zu tun, um Badeunfälle zu vermeiden.

 

Der Pool ist von Mai bis Oktober geöffnet.

 

17. Unerwartete Ereignisse und höhere Gewalt

 

Wenn durch unerwartete Ereignisse oder höhere Gewalt Probleme entstehen (Blitzeinschlag, Panne der Schwimmbadtechnik, Stromversorgungsprobleme durch EDF, Ausfall des Internets etc.), wird der Vermieter dafür sorgen, so schnell wie möglich für Abhilfe zu sorgen, sobald er vom Mieter über das Problem informiert wurde.

 

18. Gerichtsstand

 

Gerichtsstand ist das Gericht, das für den Ort, in der sich die Unterkunft befindet, zuständig ist. Es gilt das französische Recht.

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